Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt unserer sämtlichen Angebote und Lieferverträge. Die Geltung etwaiger entgegenstehender Einkaufsbedingungen oder sonstiger vom Käufer gemachten Einschränkungen sind ausgeschlossen, ohne dass es unseres Widerspruchs bedarf; mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.


2. Angebote
Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.


3. Berechnung
Unsere Preise verstehen sich in EURO, ausschließlich Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.


4. Lieferung
Wir sind nach Möglichkeit bestrebt, die vereinbarte Lieferzeit einzuhalten. Höhere Gewalt jeder Art wie: Krieg, Ausnahmezustand, Unruhen, Betriebs-und Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere Hindernisse, die wir nicht zu vertreten haben, und die die Ausführung unmöglich machen, verzögern oder wesentlich erschweren, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinaus zu schieben. Sofern die Lieferung unverhältnismäßig lange verzögert wird, haben wir das Recht, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen, da ein Verschulden unserer Seite nicht vorliegt. Wenn Fixgeschäfte getätigt werden, bedürfen sie einer schriftlichen Bestätigung durch SHADESIGN GmbH. Die Lieferfrist beginnt 2 Tage nach der Absendung der  Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn bis zum Ende der Frist
die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder bei fehlender Versandmöglichkeit/Abholung, die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.


Sollten wir entgegen allem Bemühen dennoch in Lieferverzug kommen, muss der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 10 Arbeitstagen setzen. Diese Frist kann erst nach Ablauf der eigentlichen Lieferfrist gestellt werden. Die Frist wird berechnet von dem Tag an, an dem die schriftliche Mitteilung des Käufers bei SHADESIGN eingeht. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung
ausgeschlossen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Käufer vom Vertrag zurück treten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche sind nur zulässig, sofern wir vorsätzlich oder grob fahrlässig den Verzug verschuldet haben. Abweichungen von Farbe, Maß, Gewicht, Stärke (Dicke), Güte und Oberfläche sind im Rahmen der marktüblichen Toleranzen und innerhalb der möglichen Fehlergrenzen zulässig.

5. Versand
Die Gefahr für Untergang, Verlust und Beschädigung geht unabhängig davon wer die Frachtkosten trägt, mit Auslieferung bzw. Übergabe der Ware an unseren  Versandbeauftragten/Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks/Lagers, auf den Käufer über. Dies gilt ebenso, wenn vom Verkäufer die Versandbereitschaft gemeldet wurde.


6. Mängelrüge
Berechtigte Mängelrügen wegen mangelhafter oder offenkundig unvollständiger Lieferung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich durch Einschreiben, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eintreffen der Ware erhoben werden. Behauptet der Käufer einen versteckten Mangel, muss er diesen beweisen. Beanstandete Ware darf nur nach vorheriger Genehmigung von SHADESIGN zurückgesandt werden.


7. Gewährleistung – Haftung – Haftungsausschluss
Ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Preisnachlass, Umtausch oder Rücknahme der beanstandeten Ware entsprechen. Weitergehende Haftungsansprüche, gleich aus welchem Grund, sind begrenzt auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch SHADESIGN. Dies gilt auch für etwaige Schadenersatzansprüche bei Vertragsverhandlungen. Wir tragen keinerlei Haftung für Schäden, die durch den Einsatz der von uns gelieferten Waren entstehen können. Folgeschäden sind ausgeschlossen.


8. Zahlung
Maßgebend für die Zahlung sind die bei Vertragsabschluss vereinbarten Zahlungsbedingungen. Miete und Reparatur-Rechnungen sofort netto Kasse. Rechnungen sind bei Fälligkeit direkt an uns in bar oder durch Überweisung auf eines unserer angegebenen Konten zu zahlen. Die Zahlung gilt als geleistet, wenn der Betrag vorliegt oder auf unseren Konten verfügbar ist.


Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden, unter Vorbehalt des Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vom Fälligkeitstage an, Verzugszinsen in Höhe von mind. 8 % über dem jeweiligen banküblichen Basiszins berechnet. Kommt ein Käufer in Zahlungsverzug werden sofort alle Ansprüche aus dem Vertrag fällig. Entstehen nach der Bestätigung des Auftrages berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Käufers, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen des Kaufpreises oder Sicherheiten zu verlangen. Nicht schriftlich vereinbarte Abzüge sind unzulässig.


9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt, bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung und Verarbeitung der Vorbehaltsware berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Käufer ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
tritt der Käufer schon jetzt an uns ab; wir nehmen die Abtretung an.
Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörender Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware, Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese
unentgeltlich für uns verwahrt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, gleich ob vor oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiterveräußert wird.


10. Erfüllungsort – Gerichtsstand
Streitigkeiten aus dem Vertrag werden durch ein ordentliches Gericht oder durch ein vereinbartes Schiedsgericht entschieden. Erfüllungsort für Zahlungen ist Bruckmühl.

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird als Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens bzw. das zuständige Gericht vereinbart. Für Lieferungen und Leistungen im Ausland wird dem Vertragsverhältnis das Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde gelegt. Erfüllungsort ist in diesem Fall die jeweilige Versandstelle, der Sitz des Unternehmens bzw. das zuständige Gericht. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Punkte hierdurch nicht berührt.


Bruckmühl, 01.04.2018